Petitionsausschuss
Das im Vertrag über die Europäische Union verankerte Recht, Petitionen einzureichen, ist ein Grundrecht aller EU-Bürger.
Der Petitionsausschuss bietet somit allen Europäischen Bürgern das Recht, sich persönlich bei möglichen Verletzungen ihrer Rechte direkt an das Europäische Parlament zu wenden. Der Ausschuss sorgt für mehr Bürgernähe und ein mehr an Demokratie. Aus diesen Gründen engagiere ich mich hier sehr.
Link zum Ausschuss:
http://www.europarl.europa.eu/activities/committees/homeCom.do?language=DE&body=PETI
Link zum Einreichen von Petitionen:
https://www.secure.europarl.europa.eu/parliament/public/petition/secured/submit.do?language=DE
Allgemeine Information:
http://www.europarl.europa.eu/parliament/public/staticDisplay.do?id=49&language=DE
Brüssel, 3. April 2013
Artikel 21 der UN-Konvention garantiert Menschen mit Behinderung besondere Rechte in Bezug auf Meinungsfreiheit und Zugang zu Informationen. Die Lage blinder und sehbehinderter Menschen betreffend dem Zugang zu Literatur ist nach wie vor prekär. Insbesondere die Problematik der kommerziellen Verfügbarkeit („commercial availability“) steht einem fairen und gleichberechtigten Zugang von blinden und sehbehinderten Menschen zu Informationen entgegen und erschwert die Arbeit der Behindertenverbände beträchtlich.
Nachfolgend aufgeführt ist die Frage an die Kommission, wie die Rechte von Menschen mit Behinderungen gewährleistet werden können sowie die dazugehörige Antwort der Kommission.
Frage:
http://www.europarl.europa.eu/sides/getDoc.do?pubRef=-//EP//TEXT+WQ+E-2013-000512+0+DOC+XML+V0//DE
Antwort:
http://www.europarl.europa.eu/sides/getAllAnswers.do?reference=E-2013-000512&language=DE






